Die Vorkommnisse des gestrigen Tages machen eine weiter Fortführung des Betriebes Lohberg unmöglich, so daß der Betrieb ab heute bis auf weiteres geschlossen wird. Für die gesamte Belegschaft ist hiermit das Arbeitsverhältnis beendet. Das Betreten des Zechenplatzes ab 5 Uhr heute nachmittag ist verboten und nur denjenigen Personen gestattet, die mit einem Ausweis versehen sind. Zuwiderhandelnde machen sich des Hausfriedens- bzw. Landfriedensbruches schuldig. Bei weiteren Vorkommnissen wird auch eine Inbetriebhaltung der Pumpen und eine Wiederaufnahme des Betriebes zur Unmöglichkeit. Wir bitten alle ordnungsliebenden Arbeiter dafür zu sorgen, daß Ruhe und Ordnung aufrecht erhalten bleiben. Über die Auszahlung der Erwerbslosenfürsorge schweben Verhandlungen mit den Gemeinden; weitere Mitteilungen erfolgen durch Anschlag an den öffentlichen Anschlagstellen.
Die Grubenverwaltung.
Aushang der Zechenverwaltung am 9. November 1923 |